Inhalt
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge zwischen ULTRA SERVICE Ulbel & Trattner OG (im Folgenden „wir" oder „Auftragnehmer") und unseren Kundinnen und Kunden („Sie" oder „Auftraggeber"). Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten ausschließlich diese AGB.
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1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle von uns erbrachten Leistungen im Rahmen unseres freien Gewerbes, insbesondere Rasenpflege, Heckenschnitt, Pflanzarbeiten, Winterdienst, Poolreinigung, Grünschnitt-Entsorgung und Entrümpelungen — gegenüber Verbrauchern (im Sinne des KSchG) sowie Unternehmern und öffentlichen Auftraggebern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihnen schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss
Die Anfrage erfolgt formlos per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular auf ultra-service.at. Auf Wunsch besichtigen wir die Fläche kostenfrei vor Ort und erstellen ein schriftliches Fixpreis-Angebot mit Leistungsumfang. Der Vertrag kommt durch Ihre Annahme zustande — schriftlich, per E-Mail oder durch unmissverständliche Auftragsbestätigung.
Bei laufenden Pflegeverträgen halten wir den vereinbarten Leistungsumfang, den Rhythmus und die Bezugsperson schriftlich fest.
3. Leistungserbringung & Termine
Wir erbringen die im Angebot beschriebene Leistung fach- und ordnungsgemäß. Vereinbarte Termine sind verbindlich, vorbehaltlich folgender Punkte:
- Witterung: Gartenarbeit ist witterungsabhängig. Bei Unwetter, Dauerregen, Frost oder Sturm verschieben wir den Termin kostenfrei auf den nächstmöglichen Tag und informieren rechtzeitig.
- Höhere Gewalt: Bei Ereignissen außerhalb unseres Einflusses (Krankheit, technische Defekte, behördliche Anordnungen) sind wir berechtigt, den Termin angemessen zu verschieben.
- Subunternehmer: Wir behalten uns vor, einzelne Leistungen durch qualifizierte Subunternehmer ausführen zu lassen — wir bleiben dabei verantwortlicher Vertragspartner.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Damit wir Ihre Fläche pflegen können, benötigen wir:
- Zugang zum Grundstück am vereinbarten Termin (Schlüssel, Code, Anwesenheit oder Absprache mit Nachbarn).
- Wasser- und Stromanschluss, sofern für die Leistung notwendig und verfügbar.
- Information über Besonderheiten: empfindliche Pflanzen, Bewässerungssysteme, unterirdische Leitungen, Tiere, Sicherheitsvorgaben.
Für Schäden, die auf fehlende oder unvollständige Information zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung. Bei unangekündigter Verhinderung des Zugangs am vereinbarten Termin können wir die anteilig anfallenden Fahrt- und Wartekosten in Rechnung stellen.
5. Preise & Zahlung
Unsere Preise verstehen sich gegenüber Verbrauchern inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, gegenüber Unternehmern und öffentlichen Auftraggebern netto zuzüglich USt.
- Fixpreis: Nach Vor-Ort-Besichtigung nennen wir einen verbindlichen Fixpreis. Dieser umfasst Arbeitszeit, Material und Grünschnitt-Entsorgung — sofern nicht anders ausgewiesen.
- Mehraufwand: Wünschen Sie während der Leistung zusätzliche Arbeiten, oder treten unvorhersehbare Umstände auf, informieren wir Sie vor Ausführung und stimmen den Mehraufwand mit Ihnen ab.
- Rechnung: Wir stellen nach abgeschlossener Leistung Rechnung. Zahlungsziel: 14 Tage netto ohne Abzug.
- Pflegeverträge: Abrechnung monatlich oder quartalsweise nach Vereinbarung. Bei laufenden Verträgen wird die Rechnung jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums gestellt.
- Verzug: Bei Zahlungsverzug fallen die gesetzlichen Verzugszinsen an (gegenüber Verbrauchern gemäß § 1333 ABGB, gegenüber Unternehmern gemäß § 456 UGB).
6. Rücktrittsrecht für Verbraucher (FAGG)
Der Rücktritt erfolgt formlos per E-Mail an office@ultra-service.at oder per Telefon. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Wünschen Sie ausdrücklich, dass wir die Leistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnen, müssen Sie dies in Textform (z. B. E-Mail) bestätigen. Treten Sie danach zurück, schulden Sie anteilig den Wert der bis zum Rücktritt erbrachten Leistung.
Für Unternehmer und öffentliche Auftraggeber besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht.
7. Gewährleistung
Wir leisten Gewähr für die fach- und ordnungsgemäße Ausführung unserer Arbeiten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (ABGB, KSchG).
- Mängelrüge: Wir bitten Sie, erkennbare Mängel möglichst zeitnah, längstens binnen einer Woche nach Bemerken, mitzuteilen — damit wir nachbessern können, solange das Arbeitsergebnis noch klar nachvollziehbar ist.
- Nachbesserung: Bei berechtigter Mängelrüge bessern wir kostenfrei nach. Erst wenn eine Nachbesserung scheitert oder verweigert wird, kommen Preisminderung oder Wandlung in Betracht.
- Pflanzungen: Eine Anwachsgarantie übernehmen wir nur, wenn dies im Angebot ausdrücklich vereinbart ist. Ohne entsprechende Zusage gilt: Wir liefern und setzen gesundes Pflanzmaterial — der weitere Verlauf (Bewässerung, Pflege, Standortklima) liegt außerhalb unseres Einflusses.
- Verbrauchergewährleistung: Bei Werkleistungen für Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe.
8. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Ausgeschlossen ist unsere Haftung für Schäden durch:
- höhere Gewalt (Sturm, Hagel, Frost, Starkregen, Wildbiss, Pflanzenkrankheiten);
- fehlende oder fehlerhafte Auskünfte des Auftraggebers über Leitungen, Bewässerung, empfindliche Anlagen oder Tiere;
- natürliche Veränderungen des Pflanzenbestands nach Leistungserbringung.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften — insbesondere des KSchG zugunsten von Verbrauchern — entgegenstehen.
9. Laufende Pflegeverträge
Pflegeverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht anders vereinbart. Beide Seiten können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich kündigen. Die Kündigung erfolgt schriftlich (E-Mail genügt).
Aus wichtigem Grund — insbesondere wiederholter Zahlungsverzug, unzumutbares Verhalten oder nachhaltige Unmöglichkeit der Leistung — kann der Vertrag von beiden Seiten fristlos gekündigt werden. Witterungsbedingt verschobene Termine werden im jeweils nächsten regulären Zyklus berücksichtigt.
10. Schlussbestimmungen
- Anwendbares Recht: Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand: Für Streitigkeiten mit Unternehmern und öffentlichen Auftraggebern ist das sachlich zuständige Gericht in Leibnitz vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Wohnsitzgerichtsstand.
- Erfüllungsort: Leibnitz, soweit gesetzlich zulässig.
- Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
- Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Datenschutz: Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.